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   OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16   

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https://dejure.org/2017,15539
OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16 (https://dejure.org/2017,15539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2017 - 10 LB 81/16 (https://dejure.org/2017,15539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 (https://dejure.org/2017,15539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 2 DirektZahlDurchfV; § 12 Abs 3 DirektZahlDurchfV; Art 32 EUV 1307/2013; Art 24 EUV 1307/2013
    Beihilfefähige Fläche; Feldblock; hauptsächlich; landwirtschaftliche Tätigkeit; Maislabyrinth; Parzelle; Schlag; Wege; Zahlungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16
    Hierauf beruhend ist anerkannt, dass u.a. Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.7.2016 - 3 B 59/15 -, juris, Rn.4, unter Bezug auf EuGH, Urt. v. 5.6.2014 - C 105/13 -, Rn. 47, sowie ergänzend BVerwG, Beschl. v. 22.8.2016 - 3 B 36/16 -, juris, Rn. 2) grundsätzlich nicht zur beihilfefähigen Fläche gehören.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 2 LB 20/14

    Betriebsprämie für Schafzucht - Mindestgröße und zusammenhängend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16
    Allerdings versteht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urt. v. 2.6.2015 - 2 LB 20/14 -, juris) die Definition des Schlages in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV so, dass der danach notwendige Zusammenhang nicht bereits durch jede räumliche Trennung zweier Flächen durch einen Weg durchbrochen wird, sondern zusätzlich der Bewirtschaftungszusammenhang durchbrochen sein muss.
  • BVerwG, 22.08.2016 - 3 B 36.16

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16
    Hierauf beruhend ist anerkannt, dass u.a. Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.7.2016 - 3 B 59/15 -, juris, Rn.4, unter Bezug auf EuGH, Urt. v. 5.6.2014 - C 105/13 -, Rn. 47, sowie ergänzend BVerwG, Beschl. v. 22.8.2016 - 3 B 36/16 -, juris, Rn. 2) grundsätzlich nicht zur beihilfefähigen Fläche gehören.
  • EuGH, 05.06.2014 - C-105/13

    Vonk Noordegraaf - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16
    Hierauf beruhend ist anerkannt, dass u.a. Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.7.2016 - 3 B 59/15 -, juris, Rn.4, unter Bezug auf EuGH, Urt. v. 5.6.2014 - C 105/13 -, Rn. 47, sowie ergänzend BVerwG, Beschl. v. 22.8.2016 - 3 B 36/16 -, juris, Rn. 2) grundsätzlich nicht zur beihilfefähigen Fläche gehören.
  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 1526/17
    Dem trägt auch der Umstand Rechnung, dass die zur Identifizierung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblichen Begriffe "Schlag" und "Feldblock" nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV - der nationalen Ausführungsbestimmung - jeweils definiert werden als eine von Grenzen umgebene Fläche (die für den Schlag im Gegensatz zum Feldblock auch vorübergehend sein können; vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - juris Rn. 32).

    Zusätzlich ist erforderlich, dass auch der Bewirtschaftungszusammenhang durchbrochen sein muss (so OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - juris Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Juni 2015 - 2 LB 20/14 - juris Rn. 27).

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche

    Anerkannt ist, dass etwa Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege grundsätzlich nicht zu den beihilfefähigen Fläche gehören (Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 B 59/15 - und Beschluss vom 22. August 2016 - 3 B 36/16 -, jeweils juris).
  • VG Lüneburg, 21.02.2018 - 1 A 19/16

    Dauerkultur; Ernte; Weihnachtsbaum; Weihnachtsbäume; Weihnachtsbaumplantage;

    Unter dem Begriff der "beihilfefähigen Hektarfläche" ist gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebs zu verstehen, die für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird oder, wenn die Fläche auch für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wird, hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird (vgl. zur Gesetzessystematik: Nds. OVG, Urt. v. 21.3.2017 - 10 LB 81/16 -, juris Rn. 20).
  • VG Arnsberg, 05.02.2019 - 3 K 4895/16
    Doch selbst wenn man eine solche Auslegung - etwa im Rahmen einer europarechtskonformen Auslegung der Norm im Lichte der Vorschrift des Art. 32 Abs. 3 Buchst. a) Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 - vornehmen wollte, vgl. im Ansatz: Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 19. Juli 2018 - 2 K 1242/17.NW -, n.v.; Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 -, juris, Rn. 25, würde dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis führen, weil auch diese strengeren Voraussetzungen erfüllt wären.
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Dem trägt auch der Umstand Rechnung, dass die zur Identifizierung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblichen Begriffe "Schlag" und "Feldblock" nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV - der nationalen Ausführungsbestimmung - jeweils definiert werden als eine von Grenzen umgebene Fläche (die für den Schlag im Gegensatz zum Feldblock auch vorübergehend sein können; vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - juris, Rn. 32).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Dem trägt auch der Umstand Rechnung, dass die zur Identifizierung landwirtschaftlicher Flächen maßgeblichen Begriffe "Schlag" und "Feldblock" nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InVeKoSV - der nationalen Ausführungsbestimmung - jeweils definiert werden als eine von Grenzen umgebene Fläche (die für den Schlag im Gegensatz zum Feldblock auch vorübergehend sein können; vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - juris, Rn. 32).
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